Das kreative Rückgrat der Stadt
Düsseldorf ist eine Kunststadt. Das sieht man allerdings…
Zahlungsunfähige Unternehmen müssen seit Oktober wieder Insolvenzantrag stellen, überschuldete Unternehmen haben noch Zeit bis Jahresende und benötigen zur Vermeidung der Insolvenz eine positive Fortführungsprognose –fachlicher Rat kann ihnen helfen zu überprüfen, ob der Insolvenzantrag wirklich notwendig ist.
Insbesondere mittelständische Unternehmen aus Branchen wie beispielsweise der Gastronomie, Beherbergung oder dem Eventmanagement leiden als personennahe Dienstleistungsbranchen unter den wirtschaftlichen Folgen der seit dem Frühjahr andauernden Corona-Krise, aber auch Autozulieferer und Anlagenbauer sind betroffen. Führen normalerweise strategische Fehler wie etwa die Ausweitung des Umsatzes ohne Rücksicht auf ausreichende Deckungsbeiträge oder die Fokussierung auf nur wenige große Kunden dazu, dass ein Unternehmen in eine Schieflage gerät, trifft die derzeitige Krise auch viele Betriebe, die bis Ende vergangenen Jahres völlig gesund waren. Diese Unternehmen wollte der Gesetzgeber schützen und beispielsweise mit KfW-Mitteln ihre durch die Corona-Pandemie entstandene Zahlungsunfähigkeit wieder beseitigen. „Bisher hat der Gesetzgeber gut und professionell reagiert und notwendige Gesetze schnell umgesetzt“, sagt Wirtschaftsprüfer Michael Hermanns. Der 60-Jährige ist Mitgründer und Gesellschafter der in Wuppertal und Düsseldorf ansässigen Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungsgesellschaft Buth & Hermanns, einem Familienbetrieb, der im Jahr 1996 in Weiterführung einer seit 1945 bestehenden Beratungstradition entstand.
Seit mehr als 25 Jahren berät er Unternehmen – neben den üblichen steuerrechtlichen Themen – zu Spezialfragen wie Sanierung und Restrukturierung. Das 32-köpfige Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Juristen, Unternehmensberatern und Industrieexperten verfügt über breite Kompetenz und kann deshalb Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen interdisziplinär betreuen. Mit den Unternehmensberatern von Valetis gehört Buth & Hermanns zu den insgesamt zwölf Beratern in Deutschland, die bei der Mittelvergabe des vom Parlament beschlossenen sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) unterstützen dürfen. „In der Regel setzen sich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nicht unbedingt mit dem Thema Insolvenz auseinander. Aber aufgrund unserer betriebswirtschaftlichen Kompetenz und der langjährigen Erfahrung – ich habe schon nach der Wende als freier Berater für die Treuhandgesellschaft Sanierungskonzepte ostdeutscher Unternehmen geprüft – kennen wir uns in diesem Bereich sehr gut aus und beraten sogar Berufskollegen und begleiten Insolvenzverwalter“, erläutert Michael Hermanns seine Expertise. Denn nur Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, die sich in Insolvenzrecht und Sanierung bestens auskennen, können Unternehmen dabei helfen zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag notwendig ist oder nicht. So hat er mit seiner Gesellschaft beispielsweise einen mittelständischen Automobilzulieferer, der aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten war, bei der Erstellung einer Fortführungsprognose zum Ausschluss von Insolvenzgründen begleitet.
Banken und KfW oder der WSF wie auch Großkunden, so der Experte, forderten natürlich einen Nachweis, dass das Unternehmen weiterhin überleben kann. Deshalb braucht es in solchen Fällen eine Unternehmensplanung, die nachweist, dass der Betrieb in der Lage ist, nach Überwindung der Pandemie seinen finanziellen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können. „Aus solchen Beratungen lernen wir übrigens auch“, sagt Michael Hermanns. Man könne Unternehmen in Krisensituationen deutlich besser helfen, wenn man alle möglichen Krisengründe kenne, so der erfahrene Wirtschaftsprüfer. Das Ziel einer jeden Beratung ist natürlich stets, mögliche Schwächen eines Unternehmens so früh wie möglich zu erkennen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dennoch, davon ist der Experte überzeugt, ist es in manchen Fällen besser, unter dem Schutz einer Insolvenz noch einmal neu anzufangen. Eine gute Möglichkeit dafür kann die sogenannte „Insolvenz in Eigenregie“, auch Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren genannt, sein. Dadurch gewinnt die Geschäftsführung genügend Zeit, um eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung, kombiniert mit einem leistungswirtschaftlichen Prozess – etwa Personalabbau oder Filialschließungen –, durchzuführen. „Das sollte natürlich so frühzeitig wie möglich geschehen, und zwar dann, wenn noch genügend Masse da ist, um sicher aus der Insolvenz herauszukommen“, erklärt Michael Hermanns. Um finanziell angeschlagenen Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, schneller zu helfen und deren Rettung zu erleichtern, soll zudem im Januar kommenden Jahres ein neues Gesetz kommen.
Mit diesem Sanierungs- und Restrukturierungsgesetz sollen Unternehmen, die in Schwierigkeiten stecken, weitere Möglichkeiten zur Sanierung, und zwar außerhalb eines Insolvenzverfahrens, erhalten. „Dieses neue Gesetz soll vor Eintritt von Insolvenzgründen, bei drohender Insolvenz, mit einem gerichtlich überprüften Restrukturierungsplan Unternehmenssanierungen ermöglichen, ohne dass dies publik wird“, erläutert Experte Hermanns. Ob eine Insolvenzwelle damit vermieden werden kann, wird sich zeigen. Somit könnte beispielsweise auch Unternehmen aus solchen Branchen geholfen werden, die eigentlich von der Corona-Krise gar nicht betroffen wären, es aber aufgrund steigender Infektionszahlen, etwa unter den eigenen Mitarbeitern, dann eben doch sind.