Das kreative Rückgrat der Stadt
Düsseldorf ist eine Kunststadt. Das sieht man allerdings…
Die Regierung der Balearen reglementiert die Zulassung neuer Betten immer stärker – und das gilt auch für private Anbieter.
Das Thema beschäftigt eine Reihe von Immobilieneignern oder potenziellen Käufern – die Möglichkeit, das Haus oder die Wohnung zu vermieten. Das kann finanzielle Gründe haben, weil womöglich der Kaufpreis damit zumindest in Teilen gedeckt werden soll. Oder der Kauf war von vornherein als Kapitalanlage mit erwünschter Rendite geplant. Oder man will die doch häufig übers Jahr leerstehende Immobilie stärker nutzen – also damit Geld verdienen. Wer jedoch auf Mallorca eine Immobilie kauft und sie vermarkten, also vermieten will, der muss eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllen, um die dazu nötige Lizenz zu erhalten. Die Vergabe solcher Lizenzen war zuletzt ein Jahr lang ausgesetzt gewesen und wurde im Sommer 2018 wieder begonnen.
Grundsätzlich gilt: Die Regierung der Balearen reglementiert die Zulassung neuer Betten immer stärker – und das gilt auch für private Anbieter. Sie haben strikte Auflagen zu erfüllen, und wenn sie meinen, diese ignorieren zu können, drohen Strafen
im hohen fünfstelligen Bereich. Außerdem verliert der Bewerber sämtliche bezahlten Gebühren, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass er falsche Angaben gemacht hat.
• Der Eigentümer muss eine Verantwortlichkeitserklärung abgeben und nachweisen, dass sich die Immobilie seit mindestens fünf Jahren im Privatbesitz befindet. Theoretisch ist es möglich, drei verschiedene, nach Zeitdauer gestaffelte Lizenzen
zu erwerben. Aber mehr werden auf keinen Fall zugestanden.
• Die Bewohnbarkeit muss nachgewiesen werden, die Immobilien müssen also genau festgelegte Kriterien erfüllen, dazu gehört ein Energieeffizienznachweis. Die Kriterien sind auf einer Art Checkliste festgelegt. Handelt es sich um eine Wohnung
in einem Gebäude mit mehreren Einheiten, sind eindeutig zugeordnete Wasser- und Stromzähler Bedingung. Gehört das Gebäude mehreren Eigentümern, braucht der künftige Mieter den Nachweis, dass die anderen Eigner mehrheitlich einer Vermietung zugestimmt haben. Die Zustimmung muss nicht einstimmig sein.
Sozialwohnungen sind von der Vermietung an Touristen ausgeschlossen.
• Für jeweils vier Gästebetten muss ein Badezimmer nachgewiesen werden.
• Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Eigentümer über die Gästebettenbörse die Plätze einzeln erwerben – die Preise liegen zwischen knapp 300 und rund 3.500 Euro, je nach Art der Immobilie: Haus, Wohnung und privat selbst genutzte
Immobilie, die nur eine begrenzte Zeit des Jahres angeboten wird.
• Wie und ob überhaupt neue Lizenzen vergeben werden, regelt auch ein Zonenplan der Insel. Er unterscheidet zwischen Gegenden, in denen es nach Einschätzung der Behörden bereits genug Gästebetten gibt und anderen, noch nicht so
umfassend belegten Gegenden. In sogenannten gesättigten Regionen ist die Zulassung neuer Betten erheblich eingeschränkt oder unterbunden.
• Sind die Gästebetten gekauft, muss bei der Generaldirektion für Tourismus die „Erklärung zur Aufnahme einer touristischen Aktivität“ vorgelegt werden. Sie kann im Ministerium ausgefüllt oder heruntergeladen werden unter
www.caib.es.
Obwohl die Auflagen hoch sind und der Weg durch die verschiedenen Stellen umständlich werden dürfte, rechnete man auf der Insel zum Stichtag – Monatswechsel Juli/August 2018 – mit einem hohen Andrang. Der kam dann zwar nicht, aber
trotzdem wird das Interesse hoch sein, glauben die Experten. Kenner der Immobilien- und Tourismusszene auf den Balearen, vor allem auf Mallorca, regen an, sich auf jeden Fall von deutschsprachigen Fachleuten beraten zu lassen. Es gibt auf
der Insel eine Reihe von Anwaltsbüros, die sich in der Materie auskennen, denen die spanischen Behörden vertraut sind und die Mitarbeiter beschäftigen, die Deutsch sprechen.