Das kreative Rückgrat der Stadt
Düsseldorf ist eine Kunststadt. Das sieht man allerdings…
Wer auf Mallorca ein Haus oder eine Wohnung kauft, trifft auf Regeln, die in Teilen anders sind als in Deutschland. Eine Reihe von Fachleuten bieten Hilfe an. Sie zu nutzen, ist sinnvoll.
Für Spanier ist es üblich, in den eigenen vier Wänden zu leben. Wer es ermöglichen kann, setzt das so bald wie möglich um. In Mallorcas Städten ist das unübersehbar: Kleine Häuser in engen Straßen statt mehrstöckige Einheiten mit mehreren Wohnungen. Der Immobilienmarkt hat einige andere Regeln als in Deutschland. Wer also als Deutscher auf Mallorca kaufen will, sollte sich vorab
informieren. Das spart Zeit, Geld und – vor allem – viel Ärger, sagt der Bau und ImmobilienExperte
Ralf Hartmann aus Leipzig, der Mallorca schon seit über 20 Jahren kennt, sowohl privat als auch geschäftlich.
Immobilienverkäufe fi nden in der Regel immer unter Begleitung eines Anwalts statt.
Der kümmert sich um die Details, rechnet später mit Notar und Steuerbehörde ab und
hilft zum Beispiel auch bei Energieversorgung und Wasseranschluss. In Mallorca gibt es eine ganze Reihe von Kanzleien, die sich auf dieses Geschäft mit den Deutschen spezialisiert haben, also die Sprache beherrschen. Insider empfehlen dringend, die Dienste solcher Experten in Anspruch
zu nehmen. Der Anwalt oder einer seiner Mitarbeiter ist beim Notartermin dabei und
übersetzt alles, was der Notar vortragen muss, simultan.
Die Escritura ist ein vor dem Notar geschlossener Kaufvertrag, der zwar nicht
Voraussetzung für den Eigentumsübergang ist, jedoch für die Eintragung in das
spanische Eigentumsregister notwendig ist. Der spanische Notar hat nicht so umfassende Prüfungsund Belehrungspfl ichten wie in Deutschland. Vielmehr beurkundet er lediglich das, was ihm die Parteien vorgeben und erkundigt sich vorab beim Eigentumsregister, ob der Verkäufer
dort eingetragen ist. Anschließend sendet er wiederum die wesentlichen Daten der Escritura an das Eigentumsregister, wodurch zunächst eine Eintragungssperre ausgelöst wird, was bedeutet, dass
eventuell andere über diese Immobilie vorgenommene notarielle Kaufurkunden
nicht in das Eigentumsregister eintragungsfähig sind. In der Escritura sind sämtliche Details aufgelistet. Sollten auf der Immobilie noch irgendwelche Lasten stehen, würde der Notar das bemerken, weil er zum Tag des Vertragsabschlusses eine aktuelle Eintragung des Grundbuchamtes
für die Escritura anfordert. Zum Verkauf hat der Verkäufer Quittungen über beglichene Steuer und Hausnebenkosten vorzulegen. Der Käufer muss sich vorher eine spanische SteuerID
(NIF) beschaff en. Auch das erledigt der Anwalt.
Anders als in Deutschland, wo das Eigentum in mehreren Schritten vom Verkäufer an den Käufer übergeht („Aufl assungsvorbehalt“), ist dieser Vorgang in Spanien erheblich
schneller. Direkt beim Notartermin wechselt das Objekt in das Eigentum des
Käufers, denn bei dieser Gelegenheit wird auch der Kaufpreis beglichen – in der Regel
mit eigens dafür ausgestellten Schecks.
Hinter diesem Begriff verbergen sich ServiceBüros, die sämtliche Behördengänge
für ihre Kunden übernehmen – egal, ob Boot, Auto oder Steuer. Und diese Agenturen
helfen eben auch beim Immobilienkauf (oder verkauf).
Anders als in Deutschland ist es in Spanien auch möglich, Immobilien mit einem privaten
Vertrag zu erwerben, was Fachleute eher skeptisch sehen. Häufi g gibt es jedoch
private Vorverträge, in denen die Parteien vereinbaren, einen Kauf abzuwickeln.
In diesen Vorverträgen werden sämtliche Details des später notariell abgeschlossenen
Vertrages aufgelistet, zudem wird ein Schadensersatz vereinbart, wenn eine der
Parteien von der Vereinbarung zurücktritt, es also nicht zum Verkauf kommt.